Ein/e Joint Venture Partner/-in ist ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die sich mit einem oder mehreren anderen Unternehmen zusammenschließt, um gemeinsam ein neues Projekt, eine Geschäftsaktivität oder eine spezifische unternehmerische Initiative zu verfolgen. Die beteiligten PartnerInnen bringen dabei ihre jeweiligen Ressourcen, Fachkenntnisse, Technologien oder Kapital ein, um das Vorhaben zu realisieren.
Für den Fall, dass ein Produkt von mehreren Vendorinnen und Vendoren entwickelt wird, ist es möglich eine Joint-Venture-Partnerschaft aufzusetzen, um entsprechende Anteile festzulegen und Missverständnisse bei der Umsatzverteilung zu vermeiden.
Ein/e Joint-Venture-PartnerIn (JVP) ist ein/e weiterer/e VendorIn, die/der einen Teil zu deinem Produkt beigesteuert hat. Du hast beispielsweise eine Reihe von Videos für einen Online-Kurs erstellt, aber die Bearbeitung dieser (z. B. Schnitt und Untertitel) jemand anderem überlassen, den du beteiligen möchtest. Du bietest also ein eine Joint-Venture-Partnerschaft an.
Um den Umsatz gerecht zu verteilen, musst du den Anteil des Joint Ventures in Prozent festlegen. Der Rest des Prozesses verläuft automatisch. Nachdem das Produkt verkauft wurde, wird der Umsatz automatisch zwischen dir und deinem/deiner Joint Venture-PartnerIn aufgeteilt. Dabei werden alle Joint-Venture-PartnerInnen, die in deinem Produkt entsprechend hinterlegt sind, berücksichtigt.
Wenn der Prozentsatz geändert wird, gilt diese Änderung ebenfalls für alle folgenden Abonnements- und Ratenzahlungen.
Die Joint-Venture-Statistiken sind zur Einsicht auf der Seite „Transaktionen“ unter dem Reiter „Joint Venture“ zu finden.
Der Gesamtbetrag der JVP-Anteile zuzüglich des Anteils der Vendorin/ des Vendors darf 100 % nicht überschreiten. Der Anteil der Vendorin/ des Vendors bildet die Summe, die übrig bleibt, nachdem alle JVP-Anteile vom Gesamteinkommen abgezogen worden sind.
Wenn die JVP-Anteile für ein bestimmtes Produkt in Summe bereits 100 % ergeben, erhält die Vendorin/ der Vendor entsprechend 0,00 EUR von dem Umsatz.
Denke daran, dass Affiliates nicht gleichzeitig Joint-Venture-PartnerInnen für dasselbe Produkt sein können.
Arten von JVP´s
Die Vendorin/ der Vendor kann auf der Produktseite auswählen, welchen Service die/ der JVP bieten kann (zum Beispiel Hilfe bei der Produktentwicklung)
Es gibt folgende Dienste, die JVPs bei CopeCart anbieten können:
Bedienung: Die/ der JVP bietet Services für dieses Produkt an.
Verkaufsvermittlung: Die/ der JVP ist ein/e VermittlerIn in einem Produktverkaufsprozess.
Affiliate-Management: Die/ der JVP verwaltet Affiliates für das angegebene Produkt.
Support: Die/ der JVP bietet Support für dieses Produkt.
Support-Management: Die/ der JVP verwaltet das Support-Team für dieses Produkt.
Hilfe bei der Produktentwicklung: Die/ der JVP hilft bei der Produktentwicklung.
ProduktherstellerIn: Die/ der JVP ist HerstellerIn dieses Produkts.
Bitte beachte, dass diese Beschreibungen nur der Definition deiner Joint-Venture-PartnerInnen dienen. Der Anteil und die Rechte der/ des JVP hängen nicht von den erbrachten Diensten ab.
Berechnungsprozess im Überblick
VendorInnen erhalten ihren Anteil immer zum Schluss des Berechnungsprozesses. Dies bedeutet, dass die Abzüge vom Bruttobetrag wie folgt angeordnet sind:
Anwendbare Steuerzahlung
CopeCart-Gebühr
Affiliate-Provision
Joint-Venture-PartnerInnen-Anteil
Die Summe, die nach allen Abzügen bleibt, ist der verdiente Nettobetrag.
Bruttobetrag – MwSt. – CopeCart-Provision – Affiliate-Provision – JVP-Anteil = Verdienter Nettobetrag
Umsatzverteilung zwischen den JVP´s
Das Gesamteinkommen ist ein Umsatz, der zwischen VendorIn und JVP aufgeteilt wird. Im Wesentlichen handelt es sich um den Betrag, nachdem die Steuerbelastungen, die CopeCart-Gebühr und die Affiliate-Provision erhoben worden sind.
Bruttobetrag – MwSt. – CopeCart-Gebühr – Affiliate-Provision = Gesamteinkommen
Wie viel Einkommen werden Joint-Venture-PartnerIn und VendorIn jeweils generieren?
Dies hängt von ihrem Anteil am Gesamteinkommen ab, welcher von der Vendorin/ vom Vendor festgelegt wurde.
Beispiel:
Der Bruttobetrag beträgt 1190,00 €, der Mehrwertsteuersatz für das Produkt beträgt 19 %, die CopeCart-Gebühr entspricht 4,9 % des Bruttobetrags + 1 € pro Transaktion. Die Affiliate-Provision beträgt 50 %.
Nettobetrag = 1000 €
MwSt. = 190 €
CopeCart-Gebühr = 59,31 €
Affiliate-Provision = 470,35 €
Bruttobetrag – MwSt. – CopeCart-Provision – Affiliate-Provision = Gesamteinkommen
1190 € – 190 € – 59,31 € – 470,35 € = 470,34 €
470,34 € ist das Gesamteinkommen, das zwischen den JVPs und der Vendorin/ dem Vendor gemäß den festgelegten Sätzen aufgeteilt wird.
Die Vendorin/ der Vendor hat den Anteil der/ des JVP auf 30 % und den Anteil einer/ eines anderen JVP auf 40 % festgelegt. Der VendorInnen-Anteil beträgt also 30 % des Gesamteinkommens.
JVP1 erhält 141,10 € (30 % des Gesamteinkommens = 30 % × 470,34 €)
JVP2 erhält 188,14 € (40 % des Gesamteinkommens = 40 % × 470,34 €)
Verdienter Nettobetrag der Vendorin/ des Vendors = Gesamteinkommen – JVP1-Anteil – JVP2-Anteil
Verdienter Nettobetrag der Vendorin/ des Vendors = 141,10 € (470,34 € – 141,10 € – 188,14 €)
Für weitere Fragen wende dich gerne an unser Support-Team.
Beste Grüße
Dein CopeCart Team