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Das musst du als Vendor wissen - Barrierefreiheit für digitale Produkte

Die wichtigsten Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit und rechtliche Richtlinien

Diese Woche aktualisiert

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28.06.2025 Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Als Vendor bist du direkt betroffen – insbesondere, wenn du über CopeCart digitale Produkte wie E-Books, Software oder Webinardienste anbietest.

Unser Ziel: Gemeinsam mit dir sorgen wir dafür, dass digitale Produkte für alle Menschen zugänglich sind – und gleichzeitig den gesetzlichen Rahmen einhalten.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Produkte, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht angepasst werden.

  • Bestehende Dienstleistungen dürfen noch bis zum 30.06.2030 fortgeführt werden – sofern sie unverändert bleiben.

  • CopeCart stellt als (Wieder-)Verkäufer sicher, dass nur gesetzeskonforme Produkte über die Plattform verkauft werden.

  • Vendoren müssen vertraglich bestätigen, dass ihre Produkte dem BFSG entsprechen.


Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreie digitale Produkte müssen laut BFSG wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein – das entspricht den Standards der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1).

Beispiele für Anforderungen:

  • Webseiten & Plattformen müssen per Tastatur bedienbar sein.

  • Inhalte müssen mit Screenreadern lesbar sein.

  • Videos benötigen Untertitel oder Transkripte.

  • Nutzerführung muss klar und verständlich sein.

  • Texte und Bedienelemente benötigen ausreichenden Farbkontrast.


Was du als Vendor jetzt tun solltest

Prüfe deine Produkte auf Barrierefreiheit
Nutze dafür z. B. die Standards EN 301 549 oder lasse deine Produkte durch einen Fachanbieter prüfen.

Stelle eine Konformitätserklärung bereit
Sie zeigt, dass dein Produkt den Anforderungen entspricht (vergleichbar mit CE-Kennzeichnung).

Dokumentiere deine Maßnahmen
Hinterlege z. B. Prüfberichte, technische Unterlagen oder interne Checklisten.


Solltest du feststellen, dass dein Produkt nicht mehr konform ist, teile uns das bitte umgehend mit.


Tools zur Prüfung

Hier einige hilfreiche Tools zur Barrierefreiheitsprüfung digitaler Produkte:

  • WAVE Accessibility Tool – Test von Webseiten

  • PDF Accessibility Checker (PAC 3) – Prüfung von PDF-Dateien

  • axe DevTools oder Lighthouse – Technische Analyse direkt im Browser


Noch Fragen?

Wenn du dir unsicher bist, ob dein Produkt den Anforderungen entspricht, melde dich gern bei uns. Unser Team hilft dir gerne weiter.

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