Um deinen CopeCart-Account vollständig zu aktivieren und Auszahlungen zu ermöglichen, bitten wir dich, deine Identität zu bestätigen. Dieser KYC-Prozess (Know Your Client) hilft uns, CopeCart sicher und transparent zu gestalten – für dich und alle anderen PartnerInnen.
Teste CopeCart in den ersten 7 Tagen mit vollem Zugang: Wichtige Information zur KYC-Verifizierung
Als neu registrierter Vendorin kannst du CopeCart in einer 7-tägigen Testphase uneingeschränkt nutzen. Innerhalb dieser Zeit ist es notwendig, die KYC-Verifizierung abzuschließen, um auch nach der Testphase weiter Produkte verkaufen und alle Funktionen von CopeCart dauerhaft nutzen zu können.
Ohne abgeschlossene KYC-Verifizierung bleibt der Verkauf von Produkten nur innerhalb dieser Testphase möglich. Ab dem achten Tag wird der Checkout-Prozess pausiert, bis die Verifizierung abgeschlossen ist. Auch Auszahlungen sind erst nach erfolgreicher Verifizierung möglich.
Sobald du deine Dokumente eingereicht hast, wird der Verifizierungsprozess in der Regel innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen. Bitte plane diese Bearbeitungszeit jedoch in die 7-Tage-Frist mit ein.
Starte jetzt und sichere dir den vollen Zugang!
Starte mit CopeCart: Wichtige Information zur KYC-Verifizierung für Affiliates
Um CopeCart in vollem Umfang nutzen zu können, ist der Abschluss der KYC-Verifizierung erforderlich. Sobald du die Verifizierung erfolgreich abgeschlossen hast, kannst du Produkte bewerben und verkaufen – und auch Auszahlungen problemlos empfangen.
Die gute Nachricht: Nach Einreichung deiner Dokumente wird die Verifizierung in der Regel innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen.
Starte jetzt durch und schalte alle Vorteile frei!
Die folgenden Dokumente sind zwingend erforderlich:
Personalausweis
Bescheinigung des Finanzamts mit deiner Steuernummer (alternativ: USt-IdNr)
Bankdokument zur Bestätigung der Auszahlungs-Kontonummer (inklusive Vor- und Zuname der Accountinhaberin/ des Accountinhabers und IBAN)
Gewerbeschein (nur bei Gewerbetätigkeit, mehr Infos hier)
Sobald du dich bei CopeCart einloggst, wirst du eine Benachrichtigung erhalten, die dich auffordert, den Validierungsprozess fortzusetzen, um Auszahlungen zu erhalten.
Wir empfehlen dir dringend, den Validierungsprozess so schnell wie möglich durchzuführen, da dieser einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist ratsam, damit fortzufahren, um keine Verzögerungen bei der Abwicklung deiner Zahlungen zu haben.
Falls du keine Benachrichtigung siehst, gehe bitte zu den Account Einstellungen, wähle den Reiter „Auszahlungskonto“ aus.
Füge deine Kontodaten sowie deine E-Mail-Adresse hinzu. Hier legst du außerdem dein Zahlungsintervall und den Mindestauszahlungsbetrag fest. Bitte stelle sicher, dass du alle erforderlichen Daten korrekt eingegeben hast und klicke dann auf den grünen Button rechts oben in deinem Account, um deine Eingaben zu speichern.
Als Nächstes klicke auf den Button "Jetzt Verifizierung starten", lies die Pop-Up-Nachricht und fahre mit der Verifizierung fort:
Hinweise und benötigte Dokumente
Gewerbetreibende/ Umsatzsteuerpflichtige
Gewerbetreibende/ Umsatzsteuerpflichtige
Wenn du ein Unternehmen in Deutschland betreibst und umsatzsteuerpflichtig bist, wie zum Beispiel Personengesellschaften, UG, GmbH oder AG, musst du über eine USt-IdNr. (DE) verfügen, einen Gewerbeschein oder einen Handelsregisterauszug und ein Dokument, das die Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt (mit dem User Namen und der IBAN Nummer) vorweisen können, um bei CopeCart Produkte verkaufen zu können und deine Auszahlungen zu erhalten.
Falls dein Unternehmen innerhalb der EU ansässig ist, benötigst du eine USt-IdNr. (XX ...), ein Dokument, das die Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt (mit deinem Namen und IBAN) und einen Nachweis über dein Gewerbe oder Unternehmen.
Für Unternehmen außerhalb der EU sind keine Dokumente vom Finanzamt erforderlich. Allerdings musst du einen Nachweis erbringen, dass dein Unternehmen oder Gewerbe existiert und ein Dokument, das die Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt (mit dem User Namen und der IBAN Nummer)
Kleinunternehmen in Deutschland
Kleinunternehmen in Deutschland
Wenn du als KleinunternehmerIn in Deutschland tätig bist, benötigst du:
einen Gewerbeschein,
ein Dokument, das die Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt (mit dem User Namen und der IBAN Nummer) und
eine Bescheinigung von deinem Finanzamt über deine Steuernummer
Kleinunternehmen in Österreich
Kleinunternehmen in Österreich
Kleinunternehmen in Österreich
Wenn du ein/e KleinunternehmerIn in Österreich bist, benötigst du zur Validierung:
einen Gisa-Auszug oder Handelregisterauszug,
sowie deine aktuelle Steuernummer, unter welcher du deine Umsätze beim Finanzamt meldest.
Liegen dir die genannten Auszüge nicht vor, bitten wir dich, bei deinem Finanzamt eine Bestätigung deiner Steuernummer anzufragen. Das ist in der Regel ein formloser Antrag, der automatisch für dich erstellt und dir zugesendet wird.
User aus der Schweiz (Umsatzsteuerpflichtig und Kleinunternehmen)
User aus der Schweiz (Umsatzsteuerpflichtig und Kleinunternehmen)
Du benötigst zur Validierung:
eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug und
ein Dokument, das die Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt (mit deinem Namen und IBAN).
Bitte hinterlege in deinem Account zudem deine Unternehmens-Identifikationsnummer, auch als UID bekannt (Die Unternehmens-Identifikationsnummer setzt sich aus dem Kürzel “CHE” und einer 9-stelligen Nummer zusammen).
KleinunternehmerInnen können mit AHV/ Steuernummer validiert werden.
Klicke auf die Bilder, um sie größer zu sehen:
Umsatzsteuerpflichtig:
KleinuntermehmerIn:
Freiberuflich Tätige/ Freelancer
Freiberuflich Tätige/ Freelancer
Wenn du als FreiberuflerIn tätig bist, möchten wir dich bitten, deine Tätigkeit durch geeignete Nachweise zu bestätigen. Das können beispielsweise ein Hochschulabschluss, eine Zulassung oder ein Zertifikat sein.
Als Alternative kann man uns auch den Link von einer Webseite (gerne auch Landing Page) oder Screens aus Social Media (LinkedIn, Instagram, Facebook, YouTube usw.) zuschicken.
Wähle dann in deinem Account "Kleinunternehmer" oder "Umsatzsteuerpflichtig" aus, je nach Höhe deines Einkommens.
Zusätzlich benötigen wir von dir eine UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) oder einen Nachweis vom Finanzamt, der deine Freiberuflichkeit und die Umsatzsteuerbefreiung für FreiberuflerInnen bestätigt sowie ein Dokument, das die Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt (mit deinem Namen und IBAN).
Wenn du in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist (d.h. ein Unternehmen in Deutschland betreibst), bekommst du die Auszahlungen deiner Transaktionen von CopeCart in Bruttobeträgen, damit du den entsprechenden Mehrwertsteuersatz an das zuständige deutsche Finanzamt abführen kannst.
KleinunternehmerInnen bekommen eine Gutschrift ohne Umsatzsteuer, da sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Ein Unternehmen in einem der EU-Länder (nicht in Deutschland), erhält Auszahlungen in Nettobeträgen.
Mehr zum Thema findet man in diesem Artikel.
An dieser Stelle möchten wir auf die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hinweisen.
Solltest du unsicher sein, welche Einstellung auf deine Situation zutrifft, empfehlen wir, dich an deinen Steuerberater oder deine Steuerberaterin zu wenden, da CopeCart keine steuerrechtliche Beratung durchführen darf.
Vereine
Vereine
Hier erfolgt die Unterscheidung zwischen sogenannten Idealvereinen und Wirtschaftsvereinen. Als Wirtschaftsverein hast du die Möglichkeit, mit CopeCart zu arbeiten.
Minderjährige
Minderjährige
Was minderjährige Endkunden angeht, gilt § 106 BGB. Danach ist ein Minderjähriger, der das siebte Lebensjahr vollendet hat, nach den §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. Geschlossene Verträge, die über das "Taschengeld" hinausgehen, sind schwebend unwirksam und werden erst mit Genehmigung der Eltern wirksam. Für Vendorinnen und Vendoren gilt das grds. ebenfalls.
Gewerbetreibende Minderjährige (ggf. also auch Vendorinnen und Vendoren) können § 112 I u. II BGB für sich nutzen. Danach gibt es zwei Voraussetzungen für den Betrieb eines Gewerbes durch Minderjährige. Zur Ausübung eines selbständigen Gewerbes benötigt er die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern sowie die Genehmigung des Familiengerichts.
Hinweise für User aus Spanien und den Kanarischen Inseln
Hinweise für User aus Spanien und den Kanarischen Inseln
User aus Spanien
Um dich bei CopeCart verifizieren zu können, benötigst du die oben genannten Dokumente.
Unterschied zwischen NIE und NIF für spanische User
In Spanien gibt es zwei zentrale Identifikationsnummern für steuerliche und behördliche Zwecke:
NIE (Número de Identificación de Extranjero)
Die NIE ist die Steueridentifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Sie wird benötigt, wenn eine Person, die nicht spanischer Staatsbürger ist, in Spanien steuerpflichtig ist oder dort wirtschaftliche Aktivitäten ausübt. Die NIE wird in der Regel von ausländischen Residenten, Freelancern oder Unternehmern genutzt, die in Spanien arbeiten oder leben, jedoch keine spanischen Staatsbürger sind.NIF (Número de Identificación Fiscal)
Die NIF dient als Steueridentifikationsnummer für spanische Staatsbürger und juristische Personen wie spanische Unternehmen. Jeder spanische Bürger erhält automatisch eine NIF, die zur Identifikation in steuerlichen Angelegenheiten verwendet wird. Unternehmen in Spanien benötigen ebenfalls eine NIF.
Wann benötigt man eine NIE und wann eine NIF?
NIE: Wird von ausländischen Residenten oder Nicht-Staatsbürgern in Spanien benötigt, wenn sie dort wirtschaftlich tätig sind oder steuerpflichtige Einkünfte erzielen.
NIF: Wird von spanischen Staatsbürgern und spanischen Unternehmen genutzt, um sich steuerlich zu identifizieren.
Welche Nummer wird für die KYC-Verifizierung bei CopeCart benötigt?
Für die KYC-Verifizierung bei CopeCart gilt:
Spanische Staatsbürger und Unternehmen müssen ihre NIF vorlegen.
Ausländische Residenten und Unternehmer in Spanien, die keine spanische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen stattdessen ihre NIE.
KYC-Verfahren für User von den Kanarischen Inseln
Die Kanarischen Inseln gehören zwar offiziell zu Spanien, werden steuerlich jedoch als Drittland behandelt. Daher gelten für Unternehmen und Selbstständige auf den Kanarischen Inseln besondere Anforderungen für die KYC-Verifizierung bei CopeCart.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Für User von den Kanarischen Inseln benötigen wir folgende Nachweise:
Nachweis des Wohnsitzes: Es muss nachgewiesen werden, dass der Hauptwohnsitz tatsächlich auf den Kanarischen Inseln liegt. Dieser Nachweis kann durch offizielle Dokumente wie einen gültigen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung erbracht werden.
Nachweis der gewerblichen Meldung: Egal ob Kleinunternehmer oder voll steuerpflichtiger Unternehmer – jeder, der auf den Kanarischen Inseln ein Gewerbe betreibt, muss dies vor Ort steuerlich gemeldet haben. Auch wenn keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT) erforderlich ist, benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Person als Gewerbetreibender auf den Kanarischen Inseln registriert ist.
Besonderheiten für Kleinunternehmer und Freelancer
Freelancer können entweder als Kleinunternehmer oder als voll steuerpflichtige Unternehmer tätig sein. Auch Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer abführen, müssen in ihrem Land eine Steuererklärung einreichen und als Gewerbetreibende registriert sein. Ein entsprechender Nachweis dieser Registrierung ist ebenfalls erforderlich.
Warum sind diese Nachweise notwendig?
Da die Kanarischen Inseln steuerlich als Drittland gelten, ist es für CopeCart unerlässlich, diese Informationen zu verifizieren, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Anforderungen korrekt eingehalten werden. Mit den Nachweisen zum Wohnsitz und zur gewerblichen Meldung stellen wir sicher, dass du als User von den Kanarischen Inseln korrekt bei uns registriert bist und wir dich steuerlich richtig einordnen können.
FAQ
Wichtiger Hinweis: Bitte beachte, dass der KYC-Prozess jährlich erneuert werden muss bzw. deine Unterlagen auf Aktualität geprüft und bestätigt werden müssen. Damit stellen wir sicher, dass alle deine Daten stets aktuell sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Weitere Informationen zur jährlichen Rücksetzung des KYC-Status findest du in unserem detaillierten Help-Artikel.
Wie lange dauert die Validierung?
Der Verifizierungsprozess wird von CopeCart durchgeführt. Wir prüfen deine Dokumente und Angaben sorgfältig und stellen sicher, dass alles passt.
Sobald du deine Unterlagen hochgeladen hast, prüfen wir diese. Wenn deine Unterlagen vollständig sind, wird dein Account validiert und du kannst Auszahlungen erhalten.
In der Regel dauert dieser Prozess an Werktagen etwa 48 Stunden.
Wichtig: Auch nachdem du alle erforderlichen Schritte erfolgreich abgeschlossen und alle Dokumente bereitgestellt hast, wirst du weiterhin eine Benachrichtigung zur Validierung in deinem Account sehen. Das ist völlig normal und bleibt so, bis unser Team deinen Account verifiziert hat.
Wenn einige deiner eingereichten Dokumente fehlerhaft oder schlecht lesbar sind bzw. Dokumente fehlen, kontaktieren wir dich und du reichst uns die Dokumente im Anschluss direkt nach. Bitte beachte, dass der Validierungsprozess nicht sofort erfolgt und die Prüfung deiner Dokumente einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Der Validierungsprozess startet nicht/ ich kann kein Selfie hochladen/ meine Kamera funktioniert nicht
Bei manchen CopeCart Usern kann es passieren, dass die Validierung auf deren Gerät nicht funktioniert. Wir bitten dich, die Validierung auf einem anderen Gerät erneut durchzuführen. Bitte leere deinen Cache und benutze einen anderen Browser, falls du weiterhin die Validierung nicht starten kannst. Öffne ein Inkognito-Fenster und starte die Validierung.
FreiberuflerIn ohne Gewerbe - welche Unterlagen werden benötigt?
In dem Fall benötigst du deinen Personalausweis und ein Dokument zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt, um dich zu validieren.
Wenn du als FreiberuflerIn tätig bist, möchten wir dich bitten, deine Tätigkeit durch geeignete Nachweise zu bestätigen. Das können beispielsweise ein Hochschulabschluss, eine Zulassung oder ein Zertifikat sein.
Als Alternative kann man uns auch den Link von einer Webseite (gerne auch Landing Page) oder Screens aus Social Media (LinkedIn, Instagram, Facebook, YouTube usw.) zuschicken.
Bitte triff die passende Auswahl in deinem Konto, abhängig von der Höhe deiner Einnahmen. Entscheide dich zwischen 'Kleinunternehmer' und 'Umsatzsteuerpflichtig'.
CopeCart führt keine Auszahlungen an Privatpersonen oder Angestellte durch. Sollten erforderliche Dokumente nicht bereitgestellt werden können, gehen wir davon aus, dass es sich um eine Privatperson handelt. In diesem Fall ist es nicht möglich, über unsere Plattform zu verkaufen.
Wir freuen uns, dich an Bord zu haben! Für weiterführende Fragen, wende dich gerne an unseren Support.
Beste Grüße
Dein CopeCart Team