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Kurse und Coachings rechtssicher in Deutschland verkaufen

Gestern aktualisiert

In Deutschland können Online-Kurse und Online-Coachings als Fernunterricht gelten. In diesem Fall fallen sie unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und benötigen gegebenenfalls eine staatliche Zulassung.

In diesem Artikel erfährst du, wie du Online-Kurse und Online-Coachings so gestaltest, dass sie nicht als Fernunterricht eingestuft werden.


Was ist Fernunterricht?

Das FernUSG gilt in Deutschland für alle Verkaufsplattformen, nicht nur für CopeCart.

Laut § 1 FernUSG gilt jede Form der Wissensvermittlung als Fernunterricht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Mehr als 50% der Inhalte werden von den Teilnehmern selbstständig erarbeitet. Das bedeutet, die Teilnehmer bringen sich die Lerninhalte mithilfe von bereitgestellten Videos, Audios oder anderen Materialien größtenteils eigenständig bei, ohne dass du anwesend bist oder per Live-Übertragung teilnimmst. Diese Form der Kommunikation wird als asynchron bezeichnet.

  • Individuelle Lernerfolgskontrolle ist möglich. Deine Teilnehmer können ihren Lernerfolg prüfen, indem sie von dir bereitgestellte Mittel nutzen. Dazu zählen beispielsweise Prüfungen, die bestanden werden müssen, oder die Möglichkeit, dir auch nur eine inhaltliche Frage zu stellen – z.B. über Fragerunden, Foren, Facebook-, Whatsapp- oder Messenger-Gruppen. Automatisch ausgewertete Tests und Quiz (wie Multiple Choice oder Lückentexte) gelten nicht als individuelle Lernerfolgskontrolle und können jederzeit verwendet werden.

Nach § 12 FernUSG benötigst du für den Verkauf von Fernunterricht eine

Zertifizierung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Für Fernunterricht zur Freizeitgestaltung oder Unterhaltung ("Hobby-Lehrgänge") kann die Zulassungspflicht entfallen. Ob dies zutrifft, beurteilt die ZFU. Auch solche Hobby-Lehrgänge müssen bei der ZFU angemeldet werden, um sie verkaufen zu dürfen. Ist dein Produkt zulassungspflichtiger Fernunterricht, aber ohne Zulassung, können Kaufverträge dafür ungültig sein (Nichtigkeit nach § 7 Abs. 1 FernUSG). In solchen Fällen können Teilnehmer das Produkt auch nach vollständiger Nutzung zurückgeben und eine Rückerstattung verlangen.

Begrifflichkeiten wie „Akademie“, „Kurs“, „Hausaufgaben“, „Test“ und andere Triggerbegriffe sprechen für Fernunterricht!

Deutsche Gerichte entscheiden hier regelmäßig zugunsten der Kunden.


Kurse gestalten, die kein Fernunterricht sind

Du kannst deine Online-Kurse am schnellsten und einfachsten verkaufen, wenn sie nicht als Fernunterricht gelten. Damit dein Online-Kurs nicht als Fernunterricht eingestuft wird, gestalte ihn als reinen Selbstlernkurs und verzichte auf individuelle Lernerfolgskontrolle.

Achte darauf:

  • Dein Online-Kurs enthält keine Tests, die von dir gesehen und bewertet werden oder die Teilnehmer bestehen müssen, um weitere Kursinhalte freizuschalten. Das gilt als individuelle Lernerfolgskontrolle.

  • Dein Online-Kurs enthält keine Quiz, die von dir gesehen und bewertet werden oder bestanden werden müssen, um den nächsten Kursabschnitt freizuschalten. Auch das zählt als individuelle Lernerfolgskontrolle.

  • Dein Online-Kurs bietet keine Möglichkeit, dir auch nur eine Frage zum Kursinhalt zu stellen, z.B. durch Fragerunden, Foren, Facebook-, Whatsapp- oder Messenger-Gruppen. Auch das gilt als individuelle Lernerfolgskontrolle.

Das ist erlaubt:

  • Dein Online-Kurs kann automatisierte Tests enthalten, die nicht von dir gesehen oder bewertet werden. Dazu zählen beispielsweise Multiple-Choice-Fragen oder Lückentexte.

  • Es darf eine Kontaktmöglichkeit für organisatorische Fragen zur Bestellabwicklung geben. Stelle in der Produktbeschreibung oder auf dem Bestellformular klar, dass du keine inhaltlichen Fragen beantwortest oder bewertest.


Coachings gestalten, die kein Fernunterricht sind

Auch Online-Coachings lassen sich am einfachsten verkaufen, wenn sie nicht als Fernunterricht gelten.Coachings basieren auf direktem Kontakt zwischen dir und den Teilnehmern und beinhalten somit eine individuelle Lernerfolgskontrolle.Damit dein Coaching nicht als Fernunterricht zählt, stelle sicher, dass deutlich weniger als 50% der Inhalte über Videos, Audios oder andere asynchrone Medien vermittelt werden. Der Großteil des Lernens muss im direkten Austausch erfolgen.

Achte darauf:

  • Falls dein Coaching Selbstlernanteile enthält: Der Anteil des Selbststudiums liegt deutlich unter 50% der gesamten Lernzeit. Die meiste Zeit verbringen die Teilnehmer im direkten Gespräch mit dir, nicht mit dem Aufarbeiten bereitgestellter Materialien wie Texte, Folien, Bücher, Videos oder Mitgliederbereiche.

  • Das Coaching bietet keine Möglichkeit, außerhalb der Coaching-Sitzungen inhaltliche Fragen an dich zu richten. Das betrifft z.B. Fragerunden, Foren, Facebook-, WhatsApp- oder Messenger-Gruppen. Bereits die einmalige Möglichkeit, Fragen zu stellen, reicht aus.


Kurse und Coachings separat verkaufen

Biete Online-Kurse und Online-Coachings jeweils als eigenständige Produkte an:

  • einen Online-Kurs zum Selbstlernen

  • ein Online-Coaching für das begleitete Lernen

Wichtig ist, dass beide Produkte unabhängig voneinander sinnvoll genutzt werden können.


Teilnehmer eines Kurses eine Plattform zum Austausch bieten

Du hast deinen Online-Kurs so gestaltet, dass er kein Fernunterricht ist, möchtest aber deinen Kunden trotzdem eine Möglichkeit zum inhaltlichen Austausch bieten – ohne individuelles Coaching anzubieten.

Hierfür hast du folgende Optionen:

Social-Media-Raum ausschließlich für Teilnehmer:

  • Du kannst auf deiner Verkaufsseite oder dem Bestellformular einen Raum (z.B. WhatsApp- oder Facebook-Gruppe) anbieten, unter folgenden Bedingungen:

    • Du äußerst dich als Anbieter nicht zu Kursinhalten (z.B. "Ich habe XYZ gestern so gemeint...").

    • Du äußerst dich ausschließlich zu organisatorischen Themen (z.B. "Das Coaching heute fällt aus.").

    • Die Teilnehmer dürfen sich frei über Inhalte austauschen, der Austausch wird von dir nicht kommentiert oder beeinflusst.

    • Stelle in der Produktbeschreibung oder auf dem Bestellformular klar, dass du keine Fragen zu Kursinhalten beantwortest oder bewertest.

Zugang zu Mitgliederbereichen oder Gruppen als eigenständiges Produkt verkaufen:

  • Möchtest du deiner Community die Möglichkeit bieten, auch inhaltlich mit dir in Kontakt zu treten, kannst du dies als eigenständiges Produkt anbieten, z.B. kostenpflichtiger Zugang zu einer Facebook-Gruppe.

  • Wichtig: Dieses Produkt muss eigenständig sinnvoll nutzbar sein und darf keinen direkten Bezug zu deinem anderen Produkt haben.

Schaue dir gern auch unser Video aus unserer Reihe Anwalt-to-Go zu Fernunterricht an:

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