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Digitaler Kauf ohne Rückgabe: Gericht bestätigt bindenden Widerrufsverzicht
Digitaler Kauf ohne Rückgabe: Gericht bestätigt bindenden Widerrufsverzicht

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Vor über einer Woche aktualisiert

Das Amtsgericht Mitte hat in einem aktuellen Verfahren festgestellt, dass das Widerrufsrecht für digitale Produkte bei ausdrücklichem Verzicht wirksam erlischt. Diese Entscheidung bestätigt erneut, dass ein korrekt platzierter Widerrufsverzicht im Bestellprozess rechtlich bindend ist.

Der Hintergrund des Verfahrens

Eine Kundin, die ein Online-Coaching-Programm über unsere Plattform erworben hatte, forderte nachträglich eine Rückzahlung des Kaufpreises. Sie behauptete, ein Widerrufsrecht zu haben, obwohl sie beim Kauf auf dieses verzichtet hatte. Zudem argumentierte sie, dass sie nicht ausreichend über den Widerrufsverzicht informiert worden sei und während des Kaufprozesses gedrängt wurde, diesen zu akzeptieren.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass die Kundin beim Vertragsabschluss aktiv auf ihr Widerrufsrecht verzichtet hatte, indem sie die entsprechende Checkbox im Bestellprozess markierte. Diese Checkbox war gut sichtbar und verständlich formuliert, sodass kein Grund bestand, den Verzicht anzufechten.

Das Gericht bestätigte, dass der Verzicht auf das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 Nr. 2 BGB wirksam ist, sobald die Leistung vollständig erbracht wurde und der Kunde vor dem Kauf entsprechend zugestimmt hat. Eine nachträgliche Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung wurde ebenfalls ausgeschlossen.

Was bedeutet das für Dich als VendorIn?

Dieses Urteil stärkt die rechtliche Absicherung beim Verkauf digitaler Produkte. Das Amtsgericht Mitte bestätigt, dass der Verzicht auf das Widerrufsrecht wirksam ist, wenn dieser klar und deutlich im Bestellprozess ausgewiesen wird.

Dieses Urteil gibt Dir als VendorIn Sicherheit im Umgang mit Kundinnen und Kunden, die digitale Produkte erwerben.

Urteil: Amtsgericht Mitte, Az: 10 C 197/23

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