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Urteil: Kein Widerrufsrecht für Existenzgründer und keine Verbraucherrechte bei PayPal-Finanzierung
Urteil: Kein Widerrufsrecht für Existenzgründer und keine Verbraucherrechte bei PayPal-Finanzierung
Diese Woche aktualisiert

Das Amtsgericht Mitte hat in einem aktuellen Verfahren klargestellt, dass einer Existenzgründerin weder ein Widerrufsrecht noch Verbraucherrechte bei der Finanzierung eines Produkts über PayPal zustehen.

Der Hintergrund des Verfahrens

Die Klägerin forderte die Rückzahlung eines Betrags für ein Coaching-Programm, das sie über unsere Plattform erworben hatte. Sie argumentierte, dass sie ein Widerrufsrecht habe und ihr aufgrund der Finanzierung des Produkts durch PayPal Verbraucherrechte zustehen müssten.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht wies die Klage ab und stellte fest, dass der Klägerin aus folgenden Gründen kein Widerrufsrecht zusteht:

  1. Das Produkt bestand weit überwiegend aus digitalen Inhalten. Die Klägerin hatte im Bestellprozess ausdrücklich auf ihr Widerrufsrecht verzichtet.

  2. Die Klägerin wurde als Existenzgründerin eingestuft, da der Coaching-Vertrag klar auf den Aufbau einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit ausgerichtet war. Damit handelte sie als Unternehmerin, nicht als Verbraucherin.

Besonders hervorzuheben ist, dass das Gericht auch die Verbraucherrechte, die bei einem entgeltlichen Zahlungsaufschub entstehen könnten, ablehnte. Obwohl die Klägerin das Produkt über einen von PayPal finanzierten Darlehensvertrag zahlte, stellte das Gericht fest, dass dieser Vertrag nicht als „verbundenes Geschäft“ gemäß § 358 BGB zu werten ist. CopeCart habe weder Einfluss auf die Wahl der Finanzierungsoption noch ein eigenes Interesse daran gehabt.

Was bedeutet das für Dich als VendorIn?

Dieses Urteil unterstreicht, dass für digitale Produkte mit einem klar kommunizierten Widerrufsverzicht keine Rückerstattungspflichten bestehen. Zudem sind Verbraucherrechte bei Finanzierungsverträgen nicht anwendbar, wenn kein verbundenes Geschäft vorliegt. Dies gibt Dir als VendorIn zusätzliche Sicherheit im Umgang mit Existenzgründern und digitalen Produkten.

Urteil: Amtsgericht Mitte, Az: 15 C 386/23

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