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Reverse Charge Verfahren bei CopeCart
Reverse Charge Verfahren bei CopeCart
Gestern aktualisiert

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine steuerliche Regelung, bei der die Umsatzsteuer nicht vom Leistungserbringer (Vendor), sondern vom Leistungsempfänger (Käufer) abgeführt wird. Diese Regelung greift insbesondere bei grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen innerhalb der EU.

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Wann kommt Reverse Charge bei CopeCart zum Einsatz?

Das Reverse-Charge-Verfahren findet Anwendung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. B2B-Transaktion: Der Käufer ist ein Unternehmen und verfügt über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

  2. Unterschiedliches Steuerland: Der Vendor und der Käufer befinden sich in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten.

  3. Digitale Dienstleistungen: Reverse Charge wird für digitale Produkte und bestimmte (digitale) Dienstleistungen angewendet.


Wie funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren bei CopeCart?

Wenn eine Bestellung über CopeCart getätigt wird und die oben genannten Kriterien erfüllt sind, erfolgt die Rechnungsstellung automatisch nach dem Reverse-Charge-Prinzip:

  • Erstellung einer Netto-Rechnung: Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer.

  • Käufer schuldet die Umsatzsteuer: Der Käufer muss die Umsatzsteuer in seinem Land selbst berechnen und an das Finanzamt abführen.

  • CopeCart weist Reverse Charge aus: In der Rechnung wird der Hinweis „Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Gemäß § 13b UStG schuldet der Leistungsempfänger die USt. (Reverse Charge-Verfahren). Umsatzsteuer-ID:XXXXXX“ ergänzt.


Beispiel einer Reverse-Charge-Rechnung

Wenn ein Vendor mit Unternehmenssitz in Deutschland ein digitales Produkt an ein Unternehmen in Österreich mit gültiger USt-IdNr. verkauft, sieht die Rechnung wie folgt aus:

Beispiel:

  • Produktpreis: 70,21 EUR

  • Umsatzsteuer: 0,00 EUR (Reverse Charge angewendet)

  • Gesamtsumme: 70,21 EUR

  • Hinweis: „Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Gemäß § 13b UStG schuldet der Leistungsempfänger die USt. (Reverse Charge-Verfahren). Umsatzsteuer-ID:XXXXXX

Der Käufer in Österreich muss die österreichische Umsatzsteuer selbst berechnen und abführen.


FAQ zum Reverse-Charge-Verfahren

Was passiert, wenn der Käufer keine gültige USt-IdNr. angibt? In diesem Fall wird der Steuersatz des Käuferlandes angewendet, da es sich nicht um eine B2B-Transaktion handelt.

Gilt Reverse Charge auch für Verkäufe außerhalb der EU? Nein, für Verkäufe an Unternehmen außerhalb der EU gelten andere steuerliche Regelungen. In vielen Fällen wird hier keine Umsatzsteuer berechnet (Exportregelung), jedoch sind nationale Vorschriften zu beachten.

Muss ich Reverse-Charge-Umsätze melden? Ja, in den meisten EU-Ländern müssen Reverse-Charge-Umsätze in der Umsatzsteuervoranmeldung sowie in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Finanzamt gemeldet werden.


Zusammenfassung

Das Reverse-Charge-Verfahren vereinfacht die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender B2B-Transaktionen innerhalb der EU. Mit CopeCart erfolgt die korrekte Anwendung dieser Regelung automatisch, sodass du dich auf den Verkauf deiner Produkte konzentrieren kannst.

Falls du weitere Fragen hast, stehen dir unser Support-Team und dein Steuerberater gerne zur Verfügung.

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